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Kategorie: Fördermittel News
- veroeffentlicht von: BGU
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Neues Programm im Rahmen der Energieeinsparförderung
Die geplante Energiewende hat auch in der Förderlandschaft nachhaltige Spuren hinterlassen. Es gibt auf Bundes- und Länderebene eine Vielzahl von Programmen, die sich mit der Förderung von erneuerbaren Energien, von Energieeffizienz und Energieeinsparung befassen. Die Förderung erfolgt bevorzugt über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, gelegentlich auch über andere Maßnahmen.
Die geplante Energiewende hat auch in der Förderlandschaft nachhaltige Spuren hinterlassen. Es gibt auf Bundes- und Länderebene eine Vielzahl von Programmen, die sich mit der Förderung von erneuerbaren Energien, von Energieeffizienz und Energieeinsparung befassen. Die Förderung erfolgt bevorzugt über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, gelegentlich auch über andere Maßnahmen.
Programm zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
In diesem Kontext ist auch ein neues Programm zu sehen, das in Kürze an den Start gehen wird: das 'Programm zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting'. Mit dieser Maßnahme wird ein ganz spezielles Segment im Bereich der Energieeinsparung bedient. Die Ausführung des Programms liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Worum geht es bei dem Energieeinspar-Contracting?
Es handelt sich im Prinzip um eine besondere Form des Outsourcing. Der Eigentümer einer Immobilie oder eine Liegenschaft lagert dabei die Verantwortung für Maßnahmen zur Energieeinsparung bei dem betreffenden Objekt an einen Dritten, den sogenannten Contractor, aus. Mit ihm wird ein Vertrag vereinbart, der bestimmte Vorgaben zur Energieeinsparung enthält und dafür geeignete Maßnahmen definiert. Der Contractor ist dann für die Planung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. Ggf. betreibt er später auch die entsprechenden Anlagen. Als Entgelt für seine Leistungen erhält der Contractor einen Anteil an den eingesparten Energiekosten, so dass das Investment sich für ihn auch rentiert. So zumindest das Grundprinzip.
Beratung beim Energieeinspar-Contracting unerlässlich
Es versteht sich von selbst, dass die Verwirklichung eines solchen Contracting-Vorhabens ausgesprochene technische und ökonomische Expertise erfordert. Damit sich ein solches Projekt für beide Seiten rechnet, ist eine umfassende Begutachtung der jeweiligen Liegenschaften und eine möglichst genaue Kalkulation der Einsparmöglichkeiten erforderlich. Daher ist fachkundige Beratung gefragt. Die soll im Rahmen des neuen Programms gefördert werden, um mehr Energieeinspar-Contracting anzustoßen.
Die Maßnahme richtet sich bevorzugt an Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, kann aber auch von kleinen und mittleren Unternehmen für Energieeinspar-Beratung genutzt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass bei den betroffenen Liegenschaften in der Ausgangssituation mindestens 100.000 Euro Energiekosten (inkl. MwSt) im Jahr anfallen.
Förderung erfolgt über Zuschüsse
Gefördert wird die Beratung durch einen anerkannten Projektentwickler. Die BAFA veröffentlicht eine entsprechende Liste. Die Beratungsförderung wird dabei nach unterschiedlichen Arten der Beratung differenziert:
- die Orientierungsberatung stellt eine Erstanalyse der ausgewählten Immobilien dar und soll als Entscheidungshilfe für das jeweilige Finanzierungs- und Einsparmodell dienen;
- die Umsetzungsberatung fokussiert sich auf die Unterstützung der Projekt-Implementierung und -realisierung;
- die Ausschreibungsberatung soll dann zum Zuge kommen, wenn andere Formen des Contracting sinnvoller sind und eine öffentliche Ausschreibung gewählt wird.
Die Förderung der Contracting-Beratung ist als Zuschussförderung konzipiert. Bei der Orientierungsberatung werden grundsätzlich 80 Prozent der Beratungskosten mit einem Zuschuss bis zu 2.000 Euro gefördert. Bei der Umsetzungsberatung können KMU bis zu 30 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 7.500 Euro als Zuschuss erhalten. Bei der Ausschreibungsberatung bezieht sich der Zuschuss auf 30 Prozent der Beratungskosten und beträgt maximal 2.000 Euro.
Weitere Infos
Anträge sind elektronisch direkt an die BAFA zu stellen. Nähere Infos finden Sie hier (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/contracting_beratungen/index.html). Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.