Förderinstitute auf Landesebene
Neben den Fördereinrichtungen im Bund gibt es auf der Ebene der Länder eigene Förderinstitute.
„NRW-Bank Münster“ von Florian Adler - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
Neben den Fördereinrichtungen im Bund gibt es auf der Ebene der Länder eigene Förderinstitute. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Förderbank, die für die Durchführung länderspezifischer Maßnahmen zuständig ist. In einigen Bundesländern sind zusätzlich auch bestimmte Ministerien, Landesbehörden, Bezirksregierungen oder sonstige Stellen und Einrichtungen mit einzelnen Fördermaßnahmen befasst. Darüber hinaus besteht in der Regel eine enge Verbindung zu den privatwirtschaftlichen Bürgschaftsbanken und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in jedem Bundesland.
Landes-Förderprogramme: ein Überblick
Die Landes-Förderprogramme für Unternehmen verfolgen in der Regel eine ähnliche Zielsetzung und sind vergleichbar ausgerichtet, wie die Fördermaßnahmen auf Bundesebene. Dabei werden aber die besonderen Bedürfnisse und Strukturen der Wirtschaft in dem jeweiligen Bundesland berücksichtigt. Gewährt werden in diesem Rahmen:
- zinsgünstige Darlehen;
- Beteiligungen und Eigenkapitalsurrogate oder
- Zuschüsse.
Sofern es sich bei den Fördermaßnahmen um Darlehen handelt, kommt in der Regel das bekannte Hausbankenverfahren zum Einsatz. Die Zugangsvoraussetzungen sind sehr ähnlich wie bei den Bundesprogrammen. Bei anderen Fördermaßnahmen gelten jeweils spezifische Zugangswege und -bedingungen.
Manche Länderprogramme sind bewusst als Ergänzungen zu bestehenden Bundesprogrammen konzipiert. Die Konditionen der Förderprogramme auf Bundesebene werden dann durch die Landes-Förderinstitute zusätzlich verbessert, indem zum Beispiel die Zinsen noch weiter verbilligt oder ergänzende Zuschüsse gewährt werden.
Darüber hinaus besteht ein breites Spektrum an eigenständigen Länderprogrammen, die Unternehmen in unterschiedlichen Situationen und Lebensphasen fördern. In diesem Rahmen werden u.a. Investitionen in den Bereichen Existenzgründung, Wachstum und Festigung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Infrastruktur, Umwelt und Energie unterstützt. Manche Länderprogramme bieten eine vorteilhaftere Alternative zu vergleichbaren Angeboten auf Bundesebene.
Ländersache: die Regionalförderung
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Regionalförderung. Hier werden in Deutschland vor allem Mittel im Rahmen der 'Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' zur Verfügung gestellt. Sie sollen primär der Förderung von arbeitsplatzschaffenden und -sichernden Investitionen in strukturschwachen Gebieten dienen.
Die Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe ist Ländersache und erfolgt bevorzugt über die Landes-Förderinstitute oder andere Landeseinrichtungen. Die Förderung wird zum Teil aus entsprechenden EU-Mitteln ergänzt. Gewährt werden vor allem Zuschüsse, aber auch Darlehen und Bürgschaften. Die Gewährung von Zuschüssen macht die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe besonders attraktiv. Regional liegen die Förderschwerpunkte primär auf dem Gebiet der neuen Bundesländer und in Berlin, im früheren Zonenrandgebiet, im Ruhrgebiet sowie in strukturschwachen Regionen Schleswig-Holsteins, Niedersachsens, Nordhessens, von Rheinland-Pfalz und des Saarlands.
Länderprogramme lohnen sich
Es kann sich lohnen, bei der Recherche nach Förderprogrammen auch die länderspezifischen Angebote zu berücksichtigen. Mit unserer Förderdatenbank ist das kein Problem. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Programme gerne weiter und unterstützen Sie bei der Beantragung.