Selbsthilfeinrichtungen
Wirtschaftsförderung wird nicht nur über staatliche Institutionen und Förderbanken durchgeführt.
Wirtschaftsförderung wird nicht nur über staatliche Institutionen und Förderbanken durchgeführt. Der Gedanke der Selbsthilfe besitzt in der Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine lange Tradition. Zu diesem Zweck bestehen seit Jahrzehnten Bürgschaftsbanken und mittelständische Beteiligungsgesellschaften als Selbsthilfeinrichtungen (!) der Wirtschaft, die in Deutschland flächendeckend aktiv sind.
Bürgschaftsbanken - ein bewährtes Selbsthilfe-Prinzip
Die Bürgschaftsbanken wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in der Zeit des Wiederaufbaus gegründet, als viele Unternehmen Kredite benötigten, aber nicht über ausreichend Sicherheiten verfügten. In jedem Bundesland existiert ein solches Institut. Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes und werden von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbänden, Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungen im jeweiligen Land getragen.
Der Geschäftszweck der Bürgschaftsbanken besteht in der Vergabe von Bürgschaften an Existenzgründer und mittelständische Unternehmen. Die Bürgschaften werden als Ersatzsicherheiten gewährt. Mit der Bürgschaft tritt die Bürgschaftsbank mit ihrer Bonität für einen Kreditnehmer ein, der selbst nicht über ausreichend Sicherheiten verfügt. Gewährt werden Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro und jeweils bis zu maximal 80 Prozent des Kreditvolumens. Kreditnehmer müssen für die Stellung einer Bürgschaft eine jährliche Provision zahlen. Die Bürgschaftsbanken selbst sind zu einem großen Teil durch öffentliche Rückbürgschaften gegen Ausfallrisiken abgesichert. Sie sind daher in der Lage, die Bürgschaften zu günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Der Weg zur Bürgschaft einer Bürgschaftsbank führt meist über die Hausbank. Hier gilt üblicherweise das Hausbankenverfahren analog zur Verfahrensweise bei Förderdarlehen. Manche Bürgschaftsbanken bieten bei geringen Bürgschaftssummen auch den Weg BoB (Bürgschaft ohne Bank) an. Hier kann die Beantragung ohne Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank erfolgen.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften - Eigenkapital für KMU
Einem ähnlichen Prinzip wie die Bürgschaftsbanken folgen die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Auch bei ihnen handelt es sich um Selbsthilfeinrichtungen (!), die Träger sind im Wesentlichen die gleichen wie bei den Bürgschaftsbanken. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften wurden ab den 1970er Jahren in jedem Bundesland gegründet, um kleine und mittlere Unternehmen mit mehr Eigenkapital zu versorgen. Sie arbeiten eng mit den Bürgschaftsbanken zusammen.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften bieten Existenzgründern sowie wachstumsstarken und innovativen Unternehmen Beteiligungen auf Zeit. Damit kann die Eigenkapitalausstattung verbessert werden, wodurch sich auch die Kreditspielräume deutlich erhöhen. Beteiligungen erfolgen typischerweise als stille Beteiligung, eine Einflussnahme auf das Geschäft des Unternehmens wird nicht angestrebt. Beteiligungsengagements sind bereits ab 50.000 Euro möglich. Die Antragstellung kann direkt bei der Beteiligungsgesellschaft erfolgen.
Über unsere Datenbank können Sie nähere Informationen zu den Bürgschaften und Beteiligungen der Selbsthilfeinrichtungen recherchieren. Wir beraten Sie gerne, wenn es um die konkrete Beantragung geht.