Hausbanken
Kreditinstitute spielen bei der Vergabe von Förderdarlehen eine zentrale Rolle.
Kreditinstitute spielen bei der Vergabe von Förderdarlehen eine zentrale Rolle. Sie prüfen die Kreditwürdigkeit, sind für die Beantragung zuständig und übernehmen die Finanzierung. Der Weg zu einem Förderkredit führt daher in aller Regel zunächst zur Hausbank.
Hausbankenverfahren - seit Langem bewährt
Das Hausbankenverfahren ist bei Förderdarlehen seit Jahrzehnten üblich und hat sich - trotz mancher Kritik - insgesamt bewährt. Die Förderinstitute kennen die Förderadressaten in der Regel nicht und würden sich bei der Beurteilung von Vorhaben schwer tun. Anders die Hausbank: sie ist meist vor Ort vertreten, oft besteht schon eine längere Kundenbeziehung und die Bank ist bereits bei anderen Projekten in die Finanzierung eingebunden. Viele Informationen, die ein Förderinstitut erst beschaffen müsste, sind schon vorhanden.
Förderkredite werden daher üblicherweise in der Weise vergeben, dass die Hausbank ein Bankdarlehen gewährt, das von dem Förderinstitut refinanziert wird. Der Kredit unterscheidet sich von anderen Darlehen der Bank nur durch die besonderen Konditionen, die durch das jeweilige Förderprogramm vorgegeben sind. Es gelten dann zum Beispiel besonders niedrige Zinssätze, bestimmte Laufzeiten oder Tilgungsbedingungen, die sonst nicht üblich sind. Die Bank muss sich die Mittel für solche besonders vorteilhaften Kredite nicht am Markt beschaffen, sondern erhält sie direkt von dem Förderinstitut zur Verfügung gestellt. Für ihren Bearbeitungsaufwand erhält sie eine Entschädigung - in der Regel einen Zinsanteil, die sogenannte Marge - und manchmal eine Bearbeitungsentgelt.
Anforderungen wie beim normalen Bankkredit
Aus dieser Verfahrensweise folgt auch, dass die Hausbank bei der Kreditprüfung die gleichen Kriterien und Anforderungen anlegen muss wie bei einem normalen Bankdarlehen. Sie überprüft daher die Tragfähigkeit des Vorhabens und die Kreditwürdigkeit genauso, wie sie es bei einem herkömmlichen Kredit tun würde. Auch bei den Sicherheiten besteht meist kein Unterschied. Eine Ausnahme sind Programme, die eine Haftungsfreistellung vorsehen. Hier wird die Hausbank zumindest teilweise von der Haftung freigestellt, wenn das Bankdarlehen ausfällt. In diesem Fall muss die Hausbank die Refinanzierungsmittel nicht (vollständig) an das Förderinstitut zurückzahlen und kann daher auch bei der Kreditvergabe auf sonst übliche Sicherheiten verzichten. Haftungsfreistellungen gibt es aber nur bei einigen wenigen Programmen.
Wer einen Förderkredit in Anspruch nehmen will, muss der Hausbank ein fundiertes Konzept vorlegen, aus dem die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens oder einer Investition ersichtlich ist. Bei Existenzgründungen und nachhaltigen Unternehmenserweiterungen ist das üblicherweise der Business Plan. Zu den vorzulegenden Unterlagen gehören auch Planungsrechnungen, aus denen sich die Kapitaldienstfähigkeit - das heißt die Fähigkeit, Zins- und Tilgungszahlungen fristgerecht zu leisten - ergibt. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist es nicht möglich, die gewünschten Förderdarlehen zu erhalten.