Zuschüsse
Eigenkapital bildet eine wesentliche Basis für die Sicherung und das Wachstum von Unternehmen.
Zuschüsse bilden eine besonders attraktive Form der Förderung, denn es handelt sich um Mittel, für die weder Zinsen noch Tilgungszahlungen anfallen. Vielmehr ist ein Zuschuss praktisch als geschenktes Geld anzusehen, das wie eigenes Kapital wirkt. Es verbessert daher sowohl die finanzielle Stabilität als auch die Liquidität eines Unternehmens. Kein Unternehmer sollte daher auf die Zuschussförderung verzichten, wenn sie möglich ist.
Auf besondere Anlässe beschränkt
Da Zuschüsse für den Staat eine besonders teure Form der Unterstützung darstellen, sind die Förderanlässe hier im Vergleich zu anderen Programmen relativ stark eingegrenzt und auf bestimmte Vorhaben oder Situationen beschränkt. Sie werden in unterschiedlicher Form gewährt:
- als einmalige Zuschüsse im Zusammenhang mit einer Investition; - als Zins- und/oder Tilgungszuschüsse bei einigen Förderprogrammen, die Darlehen gewähren; - als laufende, zeitlich begrenzte Zuschüsse bei bestimmten Programmen.
Zuschussförderung erfolgt vor allem bei folgenden Anlässen:
- bei Existenzgründungen. Sie dienen primär zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Finanzierung von Beratung und Coaching in der schwierigen Gründungsphase; - in der Innovations- und Technologieförderung: da Innovationen zunächst hohe Kosten für Forschung und Entwicklung verursachen, ehe Umsatzerlöse erzielt werden, vermindern Zuschüsse das Investitionsrisiko und schaffen Anreize für Erfindungen; - bei Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und Umwelt: Zuschussförderung ist in diesem Bereich Ausdruck der staatlichen Umwelt- und Energiepolitik, vor allem in Verbindung mit der Energiewende. Sie soll Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur erneuerbaren Energieerzeugung und zum Umweltschutz unterstützen; - bei Investitionen in strukturschwachen Gebieten: im Rahmen der Regionalförderung werden häufig Investitionsvorhaben, die Unternehmensstandorte sichern und Arbeitsplätze schaffen, bezuschusst.
Viele zuständige Stellen
Im Unterschied zu darlehensbasierten Förderprogrammen spielt der Weg über die Hausbanken bei Zuschüssen nur eine untergeordnete Rolle. Es gibt ein breites Spektrum an Institutionen auf Bundes-, Länder- und zum Teil auch kommunaler Ebene, die für die Zuschussgewährung zuständig sind. Wo die Bezuschussung zu beantragen ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt von der jeweils zuständigen Instanz und dem betreffenden Programm ab. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit eines Projektes oder Investitionsvorhabens und ein fundiertes Konzept (Business Plan) sind aber in aller Regel die entscheidenden Voraussetzungen, um Zuschüsse zu erhalten.
Wir helfen Ihnen bei Zuschüssen
Mit unserer Datenbank können Sie zuschussbasierte Programme recherchieren, die für Ihr Unternehmen in Betracht kommen. Gerade bei diesen Fördermaßnahmen ist externe Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung aber hilfreich, da die Förderung nicht selten Ermessenssache und die Förderlandschaft unübersichtlich ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter und schaffen gemeinsam mit Ihnen optimale Voraussetzungen, dass Sie die Zuschüsse auch erhalten. Nutzen Sie unsere Expertise!