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Ersatzsicherheiten

Gerade Existenzgründer und junge Unternehmen haben oft das Problem, das noch wenig Vermögenssubstanz vorhanden ist.

Fördermittel Ersatzsicherheiten

Gerade Existenzgründer und junge Unternehmen haben oft das Problem, das noch wenig Vermögenssubstanz vorhanden ist. Vermögen im Betrieb oder auch privat ist aber in der Regel eine wichtige Voraussetzung, um Sicherheiten für Kredite stellen zu können. Fehlende Sicherheiten führen häufig zu Finanzierungs-Engpässen. Nötige oder aussichtsreiche Investitionen können dann unter Umständen nicht vorgenommen werden.

Es gibt aber Möglichkeiten, Ersatz für fehlende Sicherheiten zu beschaffen. Vor allem zwei Förder-Instrumente können als Ersatzsicherheiten genutzt werden:

- Haftungsfreistellungen und
- Bürgschaften durch eine Bürgschaftsbank.

Haftungsfreistellung: Entlastung der Hausbank

Haftungsfreistellungen sind bei einigen wichtigen darlehensbasierten Förderprogrammen vorgesehen. Solche Förderdarlehen werden üblicherweise über die Hausbanken vergeben, die durch Förderinstitute entsprechend refinanziert werden. Bei der Haftungsfreistellung übernimmt das Förderinstitut - zumindest teilweise - das Ausfallrisiko für das Darlehen, sie stellt die Hausbank insofern von der Haftung für die Refinanzierungsmittel frei - daher der Begriff.

Für die Bank wird das Risiko der Kreditvergabe durch die Haftungsfreistellung geringer. Sie ist dann eher bereit, Darlehen zu vergeben, selbst wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Das ist der Sinn und Zweck der Haftungsfreistellung. Das Instrument entbindet den Kreditnehmer nicht von der Pflicht zur Bedienung und Rückzahlung des Kredits. Es kommt unmittelbar nur der Hausbank zugute, der Fördereffekt für Unternehmen ist eher indirekt.

Bürgschaftsbanken helfen mit ihrer Bonität

Eine andere Form von Ersatzsicherheiten sind Bürgschaften einer Bürgschaftsbank. Bei diesen Instituten handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft, die es in praktisch jedem Bundesland gibt. Bürgschaftsbanken werden von Kammern, Innungen, Verbänden und Banken getragen und über öffentliche Rückbürgschaften abgesichert.

Mit der Bürgschaft tritt die Bürgschaftsbank mit ihrer eigenen Bonität für die (fehlende) Kreditwürdigkeit des Unternehmens ein. Bürgschaften werden für eine Vielzahl an Investitionen vergeben, zum Beispiel für Gründungen, Wachstum, Erweiterungen, aber auch für Betriebsmittel. Die Höhe und die Laufzeit richtet sich nach dem zugrunde liegenden Kredit. Eine Bürgschaft macht maximal 80 Prozent der Kreditsumme, höchstens 1,25 Mio. Euro aus. Für die Bürgschaftsübernahme ist eine jährliche Provision zu zahlen. Wie bei der Haftungsfreistellung ist der Kreditnehmer auch bei der Bürgschaft zur ordnungsgemäßen Kreditbedienung verpflichtet.

Der Weg zur Bürgschaft einer Bürgschaftsbank führt meist über die Hausbank. Hier gilt ähnliches wie beim Hausbankenverfahren für Förderdarlehen. Einige Bürgschaftsbanken bieten bei kleineren Beträgen auch eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) an. Die Beantragung kann dann direkt bei der Bürgschaftsbank erfolgen.

Ihr Weg zu Ersatzsicherheiten

Bei uns erfahren Sie, bei welchen Programmen es eine Haftungsfreistellung gibt und wie Sie die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank erhalten. Mit Ersatzsicherheiten wird der Weg zu Ihrer Finanzierung frei.

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