Förderdarlehen
Ein großer Teil der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt über Förderdarlehen.
Ein großer Teil der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt über Förderdarlehen, die von darauf spezialisierten Banken des Bundes und der Länder ausgereicht werden. Auf Bundesebene ist vor allem die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig. Darüber hinaus verfügt jedes Bundesland über eine eigene Förderbank.
Vergabe im Hausbankenverfahren
Förderdarlehen werden bis auf wenige Ausnahmen im sogenannten Hausbankenverfahren vergeben. Das heißt, die Förderinstitute treten gegenüber dem geförderten Unternehmen nicht direkt als Kreditgeber auf, sondern sie refinanzieren einen entsprechenden Bankkredit. Zuständig für die Beantragung, Kreditprüfung und Ausreichung ist daher fast immer die Hausbank. Sie vergibt die Förderkredite nach den Vorgaben der Förderbanken.
Diese Vorteile bieten Ihnen Förderdarlehen
Förderdarlehen bieten kleinen und mittleren Unternehmen besonders attraktive Konditionen:
- der Kredit ist in der Regel auf das Investitionsvorhaben und den Unternehmensbedarf abgestellt, die Laufzeit ist mittel- bis langfristig ausgerichtet. Als langfristiges Kapital trägt er zur Unternehmenssicherung bei;- der Förderschwerpunkt liegt bei Sachinvestitionen in Maschinen, Anlagen und Gebäude. Es gibt aber auch viele Programme, mit denen andere Ausgaben unterstützt werden. Förderdarlehen sind daher vielfältig einsetzbar und können auch zur Liquiditätssicherung genutzt werden;
- Förderkredite besitzen besonders niedrige Zinsen, da die Förderinstitute sich am Kapitalmarkt sehr günstig Geld besorgen können. Diesen Zinsvorteil geben sie weiter. Bei manchen Programmen wird darüber hinaus noch eine Zinsverbilligung gewährt.
- manche Förderkredite sind mit tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Während des tilgungsfreien Zeitraums fallen nur Zinszahlungen an. Dadurch wird die Liquidität vor allem in der Anlaufphase von Investitionen entlastet;
- bei einigen Förderprogrammen ist die Kreditvergabe mit einer (teilweisen) Haftungsfreistellung verbunden. Dabei übernimmt das Förderinstitut - zumindest zum Teil - das Ausfallrisiko. Mit der Haftungsfreistellung wird die Bereitschaft der Hausbank zur Finanzierung gefördert, auch wenn nicht ausreichend Sicherheiten vorhanden sind;
- einzelne Programme sind als nachrangig haftende Darlehen ausgestaltet. Sie erweitern die Haftungsbasis und wirken daher ähnlich wie Eigenkapital. Die Kreditspielräume werden dadurch erweitert.
Anforderungen wie beim normalen Bankdarlehen
Förderdarlehen bilden in der Regel eine vorteilhafte Alternative zum normalen Bankkredit. Sie sollten daher in keinem Finanzierungspaket fehlen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Kreditwürdigkeit. Sie wird von der Hausbank geprüft, die hier die gleichen Maßstäbe anlegt wie bei einem herkömmlichen Kredit. Die Vorlage eines fundierten Konzepts (Business Plans) ist daher ebenso erforderlich wie der Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit und - mit Einschränkungen - auch die Stellung von Sicherheiten.
In unserer Datenbank können Sie mit nur wenigen Eingaben für Ihr Unternehmen oder Ihre Investition in Betracht kommende Förderdarlehen recherchieren. Bei der Auswahl und Beantragung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.